Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob auch für sonstige Personalkörperschaften des öffentlichen Rechts Ansässigkeitsbescheinigungen für
Der Erörterung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Auf Antrag ist die Erstattung von im Ausland erhobener Quellensteuer durch den Quellenstaat möglich, wenn den Erstattungsanträgen u. a. eine Bescheinigung des Ansässigkeitsstaates beigefügt ist.
Nach Art.
Fraglich war daher, ob Personalkörperschaften „ansässigen Personen” im Sinne der
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|