Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der im Rahmen des „Payback”-Systems infolge eines Einkaufs bei einem Partnerunternehmen dem Käufer gutgeschriebenen und später eingelösten „Payback”-Punkte war Gegenstand von Besprechungen der Abteilungsleiter (Steuer) und der USt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Vorrangiges Ziel der Teilnahme am „Payback”-System ist aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers die Gewährung eines Rabattes für seine Einkäufe bei den an „Payback” angeschlossenen Partnerunternehmen. Einzelhandelsumsatz und Einlösen der Punkte (Preisreduzierung oder Ausgabe einer Sachprämie) sind nicht zwei getrennte wirtschaftliche Vorgänge. Daher kann im Rahmen des „Payback”-Systems grundsätzlich von einer Minderung des Entgelts für den zugrunde liegenden Umsatz des Kunden beim Partnerunternehmen (Ursprungsumsatz) im Zeitpunkt der Einlösung der Punkte durch den Kunden ausgegangen werden (nachträgliche Entgeltminderung).
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|