Im Rahmen des hessischen Pilotprojektes zur Neuregelung der Abgabefristen gilt für den Veranlagungszeitraum 2011 der in der Anlage beigefügte hessische Fristenerlass vom 05.01.2012. Dieser wird demnächst im Staatsanzeiger des Landes Hessen veröffentlicht. Das hessische Pilotprojekt wurde somit um ein Jahr verlängert.
Von den gleich lautenden Erlassen der übrigen obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen ist Hessen für den Veranlagungszeitraum 2011 auf Grund des Pilotprojektes ausgenommen.
vom 5. Januar 2012 über Steuererklärungsfristen
Hessisches Pilotprojekt zur Neuregelung der Abgabefristen
Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2011
Fristverlängerung
(1) Für das Kalenderjahr 2011 sind die Erklärungen
zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,
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