Eine Investitionszulage kommt nach § 2 InvZulG für die Anschaffung bzw. Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen (d. h. selbständig bewertbaren) WG des Anlagevermögens in Betracht, die keine geringwertigen WG i. S. des § 6 Abs. 2 EStG sind.
Zu der Frage der selbständigen Bewertungsfähigkeit und der Existenz eines geringwertigen WG bei Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffungen von maschinengebundenen Werkzeugen (z. B. Bohrer, Fräser, Drehstähle, Sägeblätter und Stanzwerkzeuge) hat der BFH mit Urt. v. 6. 10. 1995 (BStBl 1996 II S. 166) Stellung genommen:
Danach sind maschinengebundene Werkzeuge
nicht selbständig nutzungsfähige und demzufolge keine geringwertigen WG i. S. des § 6 Abs. 2 EStG,
da die Werkzeuge ihrer Zweckbestimmung nach nur zusammen mit den betreffenden Werkzeugmaschinen genutzt werden können und technisch auf diese Maschinen abgestimmt sind.
selbständig bewertungsfähige und damit keine unselbständigen Teile der Werkzeugmaschinen, an denen sie verwendet werden, mithin bewegliche WG,
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|