Für die Verwirklichung des § 17 Abs. 1 EStG ist eine entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile erforderlich. Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen spricht eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung dafür, dass ein (teilweise) unentgeltliches Geschäft vorliegt (BFH vom 07.03.1995, BStBl 1995 II S. 693 m. w. N.). Um diese Vermutung zu widerlegen, muss der vereinbarte Kaufpreis den tatsächlichen Unternehmenswert wiederspiegeln.
Das Stuttgarter Verfahren erreicht seit dem 01.01.1993 bedingt durch die gesetzliche Anordnung der Übernahme der Steuerbilanzwerte den gemeinen Wert der Anteile regelmäßig nicht mehr und führt zu zu niedrigen Werten (BFH vom 22.08.2002, BFH/NV 2003 S.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|