OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.02.2001
S 2170 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 14.02.2001 (S 2170 A) - DRsp Nr. 2008/85403

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 14.02.2001 - Aktenzeichen S 2170 A

DRsp Nr. 2008/85403

§ 6 EStG Auslegung des Abs. 5 Satz 3 i.d.F. des StSenkG; Übertragung von Einzel-WG aus dem Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft und umgekehrt gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten

Durch das StSenkG v. 23.10.2000 (BStBl 2000 I S. 1428) ist in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die Übertragung von Einzel- WG aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers oder aus dessen Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt neu geregelt worden. Diese Übertragung ist nunmehr - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - zwingend zum Buchwert vorzunehmen, was eine steuerneutrale Übertragung von Einzel- WG sicher stellt. Diese Neuregelung gilt für Übertragungen von WG ab dem 1.1.2001. Der Gesetzeswortlaut unterscheidet allerdings nicht zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Einzel- WG, was zu Zweifeln hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Vorschrift geführt hat.

Gem. einem bundeseinheitlich gefassten Beschl. bittet die OFD, zur Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. des StSenkG folgende Auffassung zu vertreten: