Gegenstand einer Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder war die Frage, ob Miet- und Pachtzahlungen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) an seine Trägerkörperschaft den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG erfüllen.
Der Erörterung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein BgA hatte von seiner Trägerkörperschaft Räume, die notwendiges Betriebsvermögen des BgA waren, angemietet und hierfür eine Miete von 10 000,- € gezahlt Die tatsächlich angefallenen Kosten betrugen jedoch nur 9 500,- €.
Bezüglich des oben geschilderten Sachverhalts bittet die OFD folgende Rechtsauffassung zu vertreten.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|