Zu der Frage, ob eine Körperschaft, deren Zweck die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Gewinnung, Aufbereitung und Vermittlung von Gewebetransplantaten ist und die ihre Leistungen gegen Entgelt erbringt, als steuerbegünstigte Körperschaft i.S.d. §§ 51 ff. AO anerkannt werden kann, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
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