Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag sowie der Unterhaltshöchstbetrag sind durch das am 22.07.2015 in Kraft getretene Gesetz zum Abbau der kalten Progression und zur Anpassung von Familienleistungen ( BGBl 2015 I, S.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|