Aufgrund der Anforderungen der sog. Cross-Compliance für die Gewährung von EU-Direktzahlungen mussten einige Bundesländer Dauergrünlanderhaltungsgesetze bzw. -verordnungen erlassen, nach denen der Umbruch von Dauergrünland der vorherigen Genehmigung bedarf. Ein Verstoß führt zu Kürzungen der Direktzahlungen. In der Regel wird die Genehmigung unter der Auflage erteilt, an anderer Stelle innerhalb des jeweiligen Bundeslandes eine Ersatzfläche in gleicher Größe als Dauergrünland anzulegen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|