Zur Frage der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Druckbeihilfen für die erstmalige Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungen gilt folgendes:
Druckbeihilfen, die ein Stpfl. im Rahmen seines Betriebes für die erstmalige Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungen seitens des Autors oder von dritter Seite erhält, sind bis zur Veröffentlichung zunächst als Anzahlungen zu passivieren. Darin kommt die Verpflichtung zum Ausdruck, die Beträge bei Nichterbringung der Gegenleistung (Veröffentlichung) zurückzahlen zu müssen. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung des Werkes ist dieser Passivposten in vollem Umfang gewinnerhöhend aufzulösen. Sofern die Vergaberichtlinien eine Rückzahlung der Druckbeihilfen bei Erreichen einer bestimmten Absatzzahl vorsehen, gilt folgendes:
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