Zu Fragen der Bildung von Bewertungseinheiten in der steuerliche Gewinnermittlung wird nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wie folgt Stellung genommen.
Es wird gefragt, ob die steuerliche Anerkennung von Bewertungseinheiten sowohl hinsichtlich des Ansatzes als auch der Bewertung der Vorschrift des § 5 Abs. 1a S. 2 EStG folge. Dies würde bewirken, dass der steuerliche Bewertungsvorbehalt des § 5 Abs. 6 i. V. m. § 8b Abs. 1 bis 6 KStG, §§ 6a und 15 Abs. 4 S. 3 EStG sowie die spezialgesetzlichen Normen des Investmentsteuergesetzes und des
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