Zu dem BMF-Schreiben vom 01.08.2005 -
Bei dem sog. Bilanzkreisausgleich wird durch den Übertragungsnetzbetreiber durch Einspeisung und Ausspeisung von Energie die Spannung innerhalb des Übertragungsnetzes auf einem Niveau gehalten, damit eine möglichst verlustfreie Durchleitung der Elektrizität möglich ist.
Neben dem eigentlichen Energiepreis (Primärenergiepreis) beinhaltet der den angeschlossenen Übertragungsnetzbetreibern in Rechnung gestellte Betrag auch die sog. Regelleistung des Übertragungsnetzbetreibers. Dieses Entgelt (Regelenergiepreis) deckt alle entstehenden Betriebskosten ab und ist damit wesentlich höher als der Primärenergiepreis.
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