Inhaltsübersicht
1 | Grundsätzliches zur Steuerbefreiung von Rettungsdienstleistungen |
2 | Rettungsdienstsystem in Hessen |
2.1 | Gesetzliche Grundlage und Aufgabe des Rettungsdienstes |
2.2 | Aufbau des Rettungsdienstsystems |
2.3 | Rettungsdienst-Rechnungswesenverordnung |
3 | Umsatzsteuerliche Qualifizierung der einzelnen Leistungen |
3.1 | Ärztliche Leistungen |
3.2 | Rettungsassistenten |
3.3 | Notfallrettung/Medizinische Leistungen unter ärztlicher Aufsicht |
3.4 | Beförderungsleistungen von Personen |
3.5 | Transportleistungen |
Im Rahmen des Rettungsdienstes werden verschiedene Dienstleistungen erbracht, die in der Vergangenheit überwiegend als steuerfrei behandelt wurden. Eine Steuerbefreiung dieser Rettungsdienstleistungen kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale einer Steuerbefreiungsvorschrift komplett erfüllt sind. Rettungsdienstleistungen können demnach nach § 4 Nr. 14, § 4 Nr. 16 Buchstabe c, § 4 Nr. 17 Buchstabe b oder § 4 Nr. 18 UStG steuerbefreit sein.
Da die Regelung des Rettungsdienstes in die Kompetenz der Länder fällt, ergeben sich durch die unterschiedlichen Rettungsdienstgesetze Abweichungen in der Gestaltung des Rettungsdienstes von Bundesland zu Bundesland.
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