Mit Urteil vom 17.06.2014 -
Unter Bezugnahme auf die BFH-Entscheidung vom 21.03.2013,
Das in Hessen ausschließlich angewandte Altersteilzeit-Blockmodell, bei dem auf die dreijährige Ansparphase mit reduzierten Bezügen die ebenfalls dreijährige Freistellungsphase mit weiterhin reduzierten Bezügen folge, sei insofern steuerlich nicht anders zu bewerten, als das in anderen Bundesländern praktizierte Teilzeitmodell. Mithin sei festzuhalten, dass die Bezüge der Freistellungsphase als Gegenleistung für die in der Ansparphase im Voraus geleistete aktive Beschäftigung gezahlt würden.
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