Wurden bislang Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist innerhalb von 30 Tagen ohne Kündigung über den Betrag von 2 000 DM hinaus vorzeitig zurückgezahlt, hatte das Kreditinstitut nach §
In derartigen Fällen konnte der Zinsabschlag von dem saldierten Zinsbetrag (Habenzinsen abzüglich Vorschußzinsen) erhoben werden, da es sich bei der vorzeitigen Rückzahlung einer Spareinlage nicht um ein gesondertes Darlehen des Kreditinstituts an den Sparer handelt. Für diese Beurteilung war neben der gesetzlichen Vorgabe der Mindesthöhe der Vorschußzinsen in §
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