OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 26.08.1997
S 2223 A

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 26.08.1997 (S 2223 A) - DRsp Nr. 2008/84228

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 26.08.1997 - Aktenzeichen S 2223 A

DRsp Nr. 2008/84228

§ 10b EStG Behandlung von Spenden an Betriebe gewerblicher Art

Es ist die Frage gestellt worden, ob KöR durch ihre Betriebe gewerblicher Art (BGA) auch dann Spenden empfangen, bestätigen und verwenden können, wenn diese Betriebe nicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der KSt befreit sind.

BGA einer KöR können Direktspenden empfangen, bestätigen und verwenden.

§ 48 Abs. 3 Nr. 1 EStDV stellt darauf ab, daß die Empfänger der Zuwendungen eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle ist. Ein BGA ist ein unselbständiger Teil einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Entscheidend ist, daß die Spenden für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. Ob der BGA einen ideellen Bereich hat oder nicht, ist dagegen nicht von Bedeutung.

Aus denselben Gründen können BGA auch Durchlaufspenden in Empfang nehmen.