Nachstehend abgedruckt übersendet die OFD die Verständigungsvereinbarung mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzministerium vom 16.2.2006 (BMF - Schreiben vom 3.4.2006 - IV B 6 - S 1301 FRA - 26/06, BStBl 2006 I S. 304) mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung:
„Mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzministerium wurde am 16. Februar 2006 die folgende Verständigungsvereinbarung zur Anwendung der 183-Tage-Regelung und der Grenzgängerregelung geschlossen:
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