Zur steuerlichen Behandlung von Zusagen auf Waisenrenten und temporäre Berufsunfähigkeitsrenten, die von einer rückgedeckten Unterstützungskasse in Aussicht gestellt werden, gilt folgendes:
Bei derartigen Zusagen kommt es infolge der Änderung des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG durch das
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