Für die bilanzsteuerrechtliche Behandlung von NE-Metallvorräten gilt folgendes:
Im Bereich der NE-Metallindustrie werden im wesentlichen Vollpreis- und Umarbeitungsgeschäfte ausgeführt. Ein Vollpreisgeschäft liegt vor, wenn das Unternehmen ein Erzeugnis unter Verwendung eigener Metallvorräte herstellt und neben den Produktionskosten auch den Metallwert berechnet. Ein Umarbeitungsgeschäft ist gegeben, wenn das Unternehmen mit der Herstellung eines Erzeugnisses beauftragt wird und der Auftraggeber das hierfür benötigte Metall vor, während oder nach der Produktion beistellt. Das Unternehmen berechnet dabei nur seine Produktionskosten und keinen Metallwert.
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