Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG steuerbefreite Pensionskassen können aufgrund sog. Funktionsausgliederungsverträge die Administration und Verwaltung anderer Pensionskassen übernehmen. Bei diesen Aufgaben handelt es sich um versicherungsnahe Tätigkeiten. Übernimmt eine steuerbefreite Pensionskasse diese Aufgaben nur gegen Kostenersatz, ist davon auszugehen, dass sie sich durch die Übernahme keinen neuen, nicht satzungsgemäßen Zweck setzt. Betriebsrentenrechtliche oder versicherungsaufsichtsrechtliche Hinderungsgründe dürften regelmäßig nicht vorliegen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|