Zur Qualifizierung der Einkünfte von interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaften oder Sozietäten insbesondere zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 13. Januar 2005 (EFG 2005,
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH erzielt eine Personengesellschaft nur dann Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, wenn alle ihre Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen. Dabei müssen alle Gesellschafter in ihrem Bereich leitend und eigenverantwortlich tätig sein (BFH-Urteil vom 23. November 2000,BStBl 2001 II S. 241).
Die berufs- bzw. standesrechtliche Rechtslage ist für die steuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte einer Partnerschaft oder Sozietät ohne Bedeutung.
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