Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15. Juli 1998 (BStBl I S.
Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit, Vorteile und Nachtelle auszugleichen, die sich durch Steuerfestsetzungen ergeben haben, die inhaltlich einander widersprechen. Sie bietet insoweit die gesetzliche Grundlage für die Änderung einer oder beider Festsetzungen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d).
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