Zu der Frage, ob und ggf. inwieweit in Gestaltungsmodellen der Abwärtsverschmelzung zur Auskehrung von Liquidität bei gleichzeitiger Vermeidung der Nachversteuerung des EK 02 eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen ist, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
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