Für gewerbliche und land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfungen sowie für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ist jeweils ein elektronisches Auftragsbuch (eAB) mit Tabellenblättern für jeden Prüfer/jede Prüferin zu führen.
Sind mehrere Prüfer/innen einer oder verschiedener Prüfungsdienststellen an einer Prüfung beteiligt, so ist der Prüfungsfall in dem Tabellenblatt des Prüfers/der Prüferin nachzuweisen, dem/der der Prüfungsfall federführend übertragen worden ist. Name und ggf. Dienststelle der Mitprüfer/innen sind in der Spalte „Bemerkungen” einzutragen.
Bei Prüfungen, die als Bp/F-Prüfungen durchgeführt werden, ist der Name und die Dienststelle des beteiligten Fahndungsprüfers bzw. der Fahndungsprüferin in der Spalte „Bemerkungen” zu erfassen.
Prüfungen durch Prüfer/innen, die nicht ständig der Dienststelle angehören (z.B. Teilnehmer/innen an 3-Monats-Lehrgängen, Regierungsassessoren/innen), sind in einem Sammel-Tabellenblatt nachzuweisen. In der Spalte „Bemerkungen” sind Name und Dienststelle des Prüfers/der Prüferin zu vermerken.
Eintragungen werden ausschließlich durch Mitarbeiter/innen des Bp-Innendienstes und/oder durch Bp-Sachgebietsleiter/innen vorgenommen.
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