Die Satzungen steuerbefreiter Berufsverbände weisen nicht selten das Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs als Satzungszweck aus. Insbesondere gewähren die Berufsverbände ihren Mitgliedern satzungsmäßig Rechtsschutz und Rechtsberatung als besonderen wirtschaftlichen Vorteil.
In der Frage, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb in der Satzung des Berufsverbandes (neben dessen anderen Zwecken) aufgeführt werden kann, bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
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