Mehrere Finanzämter haben berichtet, dass Veranstalter von Wochenmärkten ihre Umsätze unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 31. Mai 2001,BStBl 2001 II S. 658 und das hierzu ergangene BMF-Schreiben vom 17. April 2003, BStBl 2003 I S. 279, zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Nutzungsüberlassung von Sportanlagen, insgesamt steuerfrei behandeln. In dieser Sache ist ein Verfahren vor dem hessischen Finanzgericht anhängig, über das die
Hierzu ist folgende Auffassung zu vertreten:
Die Grundsätze des o.a. BFH - Urteils gelten nicht nur für die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen, sondern auch für andere Anlagen mit vorhandenen Betriebsvorrichtungen. In Tz. 16 des o.a. BMF-Schreibens werden beispielhaft Anwendungsfälle aufgezählt. Eine einheitliche, steuerfreie Leistung liegt aber bei einer Grundstücksvermietung dann nicht vor, wenn Zusatzleistungen mit - aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers - eigenständigem wirtschaftlichem Gewicht vereinbart sind. Diese sind umsatzsteuerrechtlich separat zu behandeln, s. Tz. 17 des BMF-Schreibens.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|