OFD Hannover - Verfügung vom 07.12.2001
S 2236

OFD Hannover - Verfügung vom 07.12.2001 (S 2236) - DRsp Nr. 2008/84354

OFD Hannover, Verfügung vom 07.12.2001 - Aktenzeichen S 2236

DRsp Nr. 2008/84354

§ 13 EStG Abgrenzung der Erträge zwischen Kartoffelgemeinschaftsbrennereien und den Betrieben der an den Brennereien beteiligten Land- und Forstwirte

Bei der Schätzung der anzusetzenden Verrechnungswerte (ESt-Kartei LuF § 13 EStG Nr. 2.4) bittet die OFD von folgenden Beträgen auszugehen:

Betriebsjahr (vom 1.10. bis 30.9.) Einstandspreis für 1 kg Stärke
1995/1996 0,749 DM
1996/1997 0,774 DM
1997/1998 0,791 DM
1998/1999 0,791 DM
1999/2000 0,752 DM
2000/2001 0,603 DM
2001/2002 0,312 Euro

Sollte sich nach den regionalen Gegebenheiten ausnahmsweise ein von den vorgenannten Werten abweichender Marktpreis für Kartoffelstärkelieferungen ergeben, so ist ein abweichender Wertansatz zulässig. Vor Anerkennung eines abweichenden Wertes bittet die OFD jedoch unter Vorlage der Steuerakten zu berichten.