Bei der Schätzung der anzusetzenden Verrechnungswerte (ESt-Kartei LuF § 13 EStG Nr. 2.4) bittet die OFD von folgenden Beträgen auszugehen:
Betriebsjahr (vom 1.10. bis 30.9.) | Einstandspreis für 1 kg Stärke |
1995/1996 | 0,749 DM |
1996/1997 | 0,774 DM |
1997/1998 | 0,791 DM |
1998/1999 | 0,791 DM |
1999/2000 | 0,752 DM |
2000/2001 | 0,603 DM |
2001/2002 | 0,312 Euro |
Sollte sich nach den regionalen Gegebenheiten ausnahmsweise ein von den vorgenannten Werten abweichender Marktpreis für Kartoffelstärkelieferungen ergeben, so ist ein abweichender Wertansatz zulässig. Vor Anerkennung eines abweichenden Wertes bittet die OFD jedoch unter Vorlage der Steuerakten zu berichten.
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