Zweck der Besprechung ist es, die sachliche Zusammenarbeit zwischen den AdstB und der Finanzverwaltung zu vertiefen und die ständige Verbindung, die die Vorsteherin oder der Vorsteher ohnehin zu den maßgebenden örtlichen Vertretern der AdstB halten wird, möglichst eng zu gestalten. Diese Begegnung gibt Gelegenheit, gegenseitig Erfahrungen auszutauschen und Anregungen zu geben. Hierbei können z. B. häufig wiederkehrende Beanstandungen von Steuererklärungen ausgeräumt. Anträge besprochen und Zweifelsfragen von allgemeiner Bedeutung geklärt werden. Darlegungen des Finanzamts bei diesen Besprechungen sollten sich auf Kurzvorträge als Ausgangspunkt einer Aussprache beschränken. Die wechselseitige Aussprache sollte den Schwerpunkt der Besprechung bilden.
Gelegentliche Unterhaltungen mit einzelnen Berufsangehörigen oder die Teilnahme an örtlichen Zusammenkünften und Tagungen ihrer Berufsverbände sind nicht geeignet, die vom Finanzamt abzuhaltenden Besprechungen zu ersetzen, weil dort die Punkte, die der Finanzverwaltung bedeutsamerscheinen, nicht immer zur Sprache kommen können.
Zeitpunkt der Besprechung
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