OFD Hannover - Verfügung vom 10.03.2000
S 7119

OFD Hannover - Verfügung vom 10.03.2000 (S 7119) - DRsp Nr. 2008/86993

OFD Hannover, Verfügung vom 10.03.2000 - Aktenzeichen S 7119

DRsp Nr. 2008/86993

Behandlung des Holzverkaufs durch Forstbesitzer

Für die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung des Holzverkaufs sind verschiedene vertragliche Gestaltungen zu unterscheiden.

1. Verkauf auf dem Stock

Einerseits kann das Holz „auf dem Stock” verkauft werden. Bei dieser Vertragsgestaltung erlangt der Käufer bereits vor dem Einschlag Verfügungsmacht an dem Holz. Die Einschlagsarbeiten führt der Käufer oder ein von ihm beauftragtes Einschlagsunternehmen durch. Derartige Verträge werden auch als sog. Selbstwerbeverträge bezeichnet. Ein Verkauf auf dem Stock setzt voraus, dass

  • der Vertrag vor Beginn der Einschlagsarbeiten geschlossen wird,

  • die Holzsorten und Mengen sowie deren Preis genau bezeichnet sind,

  • das Risiko der tatsächlichen Abweichung von Menge und/oder Qualität gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen von Käufer und Verkäufer gleichermaßen getragen wird und

  • der Gefahrenübergang bei Vertragsabschluss erfolgt.