Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 25. Juni 1974 -
Damit der Veranlagungsbereich Kenntnis von den Einnahmen aus Kapitalvermögen erhält, hat die Grunderwerbsteuerstelle der für das Wohnsitz-Finanzamt des Veräußerers bestimmten Veräußerungsmitteilung (Vordruck GrESt 1 C) eine Kontrollmitteilung beizuheften, wenn im Vertrag eine Stundung des Kaufpreises gegen Zinsen oder zinslos für die Dauer von mehr als einem Jahr vereinbart ist. Eine Ablichtung des Kaufvertrags ist der Mitteilung beizufügen.
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