Insbesondere Unternehmer, die Handelsvertreter als freie Mitarbeiter beschäftigen, gehen zunehmend dazu über, ihren Vertretern statt einer Kostenerstattung auf km-Basis einen Pkw kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung dieser Kfz-Überlassungen vertritt die OFD folgende Auffassung:
1. Die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs an einen freien Mitarbeiter zur Durchführung von Fahrten im betrieblichen Interesse des Auftraggebers stellt keine Leistung des Auftraggebers und somit kein (zusätzliches) Entgelt für die Tätigkeit des freien Mitarbeiters dar. Es handelt sich vielmehr um einen beistellungsähnlichen Vorgang, der nicht am Leistungsaustausch teilnimmt und deshalb ustl. unbeachtlich bleibt (Plückebaum-Malitzky, UStG, §
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