Bei Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft im Laufe eines Wirtschaftsjahres können Sonderabschreibungen aus Vereinfachungsgründen außerhalb der Verteilung des übrigen Betriebsergebnisses entsprechend der jeweiligen Beteiligung auf die Gesellschafter verteilt werden. Daher kann auch ein Gesellschafter, der am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres der Personengesellschaft beitritt, seiner Beteiligung entsprechend für das gesamte Wirtschaftsjahr an den Sonderabschreibungen beteiligt sein. Dies gilt entsprechend für die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG und bei der Inanspruchnahme des Wahlrechts nach R 44 Abs. 2
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