Niedersächsisches Finanzministerium mit Erlass vom 5. August 1993 -
Dänemark hat vor einigen Jahren das „Dansk Internationalt Skibsregister” (DIS) eingeführt. Im Jahre 1991 ist eine gesetzliche Vorschrift erlassen worden, nach der für die Bezüge des Personals, das auf in diesem Schiffsregister DIS registrierten Schiffen tätig ist, die faktische Besteuerung in Dänemark ausgeschlossen ist.
Dieser Vorteil bei der dänischen Besteuerung soll nicht durch den noch geltenden Art.
Die OFD bittet deshalb, in den o. b. Fällen Art.
Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Bundesländer.
Niedersächsisches Finanzministerium mit Erlass vom 11. März 2002 - S 1301 - 89/3 - 33 31 -)
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|