Zu der Frage, wie hinsichtlich der Ausstellung einer Steuerbescheinigung und der Anrechnung von KSt zu verfahren ist, wenn eine steuerliche Außenprüfung bei einer durch Verschmelzung untergegangenen KapGes nachträglich eine verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt hat, ist nach dem MF-Erl. v. 17. 5. 1995 S 2830 folgende Auffassung zu vertreten:
Die Steuerbescheinigung nach §
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