Nach Art. 17 § 2 des 2. GKV-NOG haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in den Jahren 1997 bis 1999 neben ihren anteiligen laufenden Sozialversicherungsbeiträgen einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von jährlich 20 DM („Notopfer”) zu tragen. Der Beitrag ist grundsätzlich von allen Krankenkassenmitgliedern zu zahlen. Nur in Ausnahmefällen können Mitglieder von der Zahlungspflicht befreit werden.
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