Die Erteilung von Auskünften zu Auskunftsersuchen der FinBeh, in denen
zu einer bekannten Rufnummer der Name und die Anschrift des Anschlussinhabers,
zu bekanntem Namen und Anschrift die Rufnummer des Anschlussinhabers erfragt wird,
stellt keine Erteilung von Auskünften über Daten her, die dem Fernmeldegeheimnis nach §
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|