Nach Rz. 13 des BMF-Schreibens vom 23. Dezember 1996 (BStBl 1996 I S. 1508 = EStH 2001 Anhang 13 IV) gehörte zu den Erträgen des übergebenen Vermögens auch der Nutzungswert der vom Übernehmer eigengenutzten Wohnung, sodass eine ihrem Wesen nach ertragbringende Wirtschaftseinheit übertragen wurde und damit eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen vorlag. In diesen Fällen handelte es sich um einen unentgeltlichen Vorgang. Folglich konnte keine Eigenheimzulage gewährt werden.
Der BFH hat dagegen mit Urteil vom 10. November 1999 -
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