OFD Hannover - Verfügung vom 14.12.2000
S 4520

OFD Hannover - Verfügung vom 14.12.2000 (S 4520) - DRsp Nr. 2008/86005

OFD Hannover, Verfügung vom 14.12.2000 - Aktenzeichen S 4520

DRsp Nr. 2008/86005

§§ 18, 19 GrEStG Zusammenarbeit mit dem Veranlagungsbereich bei Umwandlungen (z. B. Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung) und bei Übertragungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Damit die bei Umwandlungen und Übertragungen von Anteilen an Kap-Ges ausgelösten Grundstücksübergänge unabhängig von der Anzeigeverpflichtung der Gerichte (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 GrEStG) und der Beteiligten (§ 19 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 und S. 2 GrEStG) zeitnah erfasst werden können, wertet die GrESt-Stelle die der KSt-Stelle gem. § 54 EStDV übersandten Vertragsabschriften aus (Hinweis auf KSt-Kartei § 1 KStG K. A 1.1). Sie ermittelt durch Anfrage bei der Gesellschaft, ob Grundbesitz übergegangen ist; ggf. sind die Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 GrEStG gesondert festzustellen und GrESt festzusetzen.