Zum 1. Januar 2004 ist § 3 Nr. 34 EStG, die Steuerfreiheit für Fahrkostenzuschüsse und Job-Tickets weggefallen.
Diese Vorteile sind damit steuerpflichtig, sie können jedoch nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG mit 15 % pauschal versteuert werden.
Eine Steuerbefreiung gilt nur in folgenden Fällen:
Überlässt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Job-Tickets für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln unentgeltlich oder verbilligt, so kommt die Freigrenze von monatlich 44,00 EUR nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG in Betracht.
Überlässt der Arbeitgeber als Verkehrsträger seinen Mitarbeitern Job-Tickets, die zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigen, so bleibt der Vorteil im Rahmen des sogenannten Rabattfreibetrages von 1.080,00 EUR im Jahr steuerfrei.
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