Nach der Bezugsverfügung finden für Zuwendungen der Wirtschaft für die Planungs- oder Baukosten von Verkehrswegen die Grundsätze des bundeseinheitlichen Sponsoring-Erlasses (BMF-Schreiben vom 18. Februar 1998, BStBl 1998 I S. 212) Anwendung. Neben den in der Bezugsverfügung angeführten Maßnahmen in Niedersachsen soll die Wirtschaft auch in die Mitfianzierung der geplanten Ortsumgehung Celle einbezogen werden. Die Grundsätze des Sponsoring-Erlasses gelten auch für diese Maßnahme.
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