OFD Hannover - Verfügung vom 16.02.2000
S 2174

OFD Hannover - Verfügung vom 16.02.2000 (S 2174) - DRsp Nr. 2008/85389

OFD Hannover, Verfügung vom 16.02.2000 - Aktenzeichen S 2174

DRsp Nr. 2008/85389

§ 6 EStG Zulässigkeit der Lifo-Bewertungsmethode bei Tiefkühlfisch

Die Bewertung von Vorratsvermögen nach der Lifo-Verbrauchsfolge ist nur zulässig, wenn sie den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Das bedeutet nicht, daß die Lifo-Methode mit der tatsächlichen Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge übereinstimmen muß; sie darf jedoch, wie z. B. bei leicht verderblichen Waren, nicht völlig unvereinbar mit dem betrieblichen Geschehensablauf sein (R 36a Abs. 2 EStR 1999).