Nach Tz. 4.1 des BMF-Schreibens v. 29.5.2000 (BStBl I 2000, S.
Sind mit einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer im Voraus klare und eindeutige Vereinbarungen über die Pkw-Überlassung zur privaten Nutzung getroffen, dann ist die Pkw-Überlassung Arbeitslohn. UStrechtlich liegt eine entgeltliche Leistung der GmbH vor (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 und 1999, Tz. 4.1, 4.2 des BFM-Schreibens v. 29.5.2000).
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