Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund; vor dem 1. Oktober 2005 BfA) zahlt ihren Außendienstmitarbeitern des Prüfdienstes eine monatliche Aufwandsentschädigung, damit diese einen Büroraum für ausschließlich dienstliche Zwecke bereitstellen. Die Ausstattung dieses Raumes mit Schreibtisch - inkl. Multifahrtisch und Rollboy -, Bürostuhl, Aktenschränke, EDV-Ausstattung, dienstlicher Fernsprechanschluss und Schreibtischleuchte erfolgt durch die DRV Bund. Sie bleibt Eigentum der DRV Bund und ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses zurückzugeben.
Der bereitgestellte Büroraum wird dem Prüfer als Dienstsitz angewiesen und mindestens einmal jährlich vom Disziplinarvorgesetzten des Außendienstmitarbeiters überprüft. Die Zahlungen sind im Haushaltsplan der DRV Bund als „Aufwandsentschädigungen/Prüfdienst” ausgewiesen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|