I. Nach R 111 Abs.
1. den 30. 6. 1993 für Spenden anläßlich der Spendenaktion „Flüchtlingshilfe Bosnien-Herzegowina” der Landesregierung Sachsen-Anhalt mit Unterstützung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), der Mitteldeutschen Zeitung und der Magdeburger Volksstimme auf das Spendenkonto 40037037 bei der Sparkasse der Stadt Magdeburg (BLZ: 810 532 72)
(MF-Erl. v. 6. 10. 1992 und v. 16. 3. 1993 S 2223),
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