Durch das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung ergeben sich mit Wirkung vom 1. Januar 2001 Änderungen im Einkommensteuertarif.
Für die Ermittlung der Steuerabzugsbeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren und der tariflichen Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2001 stehen im Web-Browser auf den Kopien der Internetseiten der Steuerabteilungen (http://ofd.wnt.glue.ofd-h.de/ofdinternet/default.htm) unter dem Punkt Service entsprechende Berechnungsprogramme zur Verfügung. Die Steuerpflichtigen können auf diese Berechnungsprogramme - neben dem Programm zur Steuerklassenwahl für Arbeitnehmer-Ehegatten und dem Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2001 - unter der Adresse: www.steuer.niedersachsen.de zugreifen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|