Die Einzelheiten zur Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1. April 1998 von 15 % auf 16 % ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 10. Februar 1998 -
Zur Klarstellung der in Tz. 36 des o. g. BMF-Schreibens enthaltenen Regelung weist die OFD auf Folgendes hin:
Tätigt der Unternehmer Umsätze zum allgemeinen und zum ermäßigten Steuersatz, hat er Entgeltsminderungen selbstverständlich auf beide Umsatzgruppen anzuwenden.
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