Die Betriebsausgabenpauschale ist für jedes einzelne Betreuungsverhältnis gesondert zu ermitteln. Dabei darf die einzelne Betriebsausgabenpauschale die monatlichen Einnahmen aus dem jeweiligen Betreuungsverhältnis nicht übersteigen.
Erklärt die Betreuungsperson die Einnahmen aus den einzelnen Betreuungsverhältnissen jeweils in einer Jahressumme, kann aus Vereinfachungsgründen von Rückfragen hinsichtlich der monatlichen Höhe der Betreuungsentgelte abgesehen werden, wenn nicht bereits aus anderen Gründen eine Rückfrage erforderlich ist.
Die Höhe der Betriebsausgabenpauschale bittet die OFD der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Betreuung des Kindes | Der Betreuungsperson entstehen nur unbedeutende Sachaufwen-dungen | Erhöhter Aufwand durch eine oder mehrere Mahlzeiten (z. B. Frühstück und Mittagessen) |
bis 4 Std./Tag | 90,-- DM/Monat 46,-- EUR/Monat | 350,-- DM/Monat 179,-- EUR/Monat |
über 4 Std./Tag bis 6 Std./Tag | 120,-- DM/Monat 62,-- EUR/Monat | 450,-- DM/Monat 230,-- EUR/Monat |
über 6 Std./Tag | 150,-- DM/Monat 77,-- EUR/Monat | 480,-- DM/Monat 246,-- EUR/Monat |
Beispiel
Eine Tagesmutter betreut:
Kind A 4 Std./Tag, Mittagessen, Entgelt | 150,-- EUR/Monat | |
Kind B 6 Std./Tag, Frühstück und Mittagessen, Entgelt | 235,-- EUR/Monat | |
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