Mit dem o. a. Beschluss (Nichtzulassungsbeschwerde des Steuerpflichtigen gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 11. März 2004 -
Die nach Beendigung des Rechtsstreits beantragte Einleitung eines Verständigungsverfahrens ist zwischenzeitlich vom Bundeszentralamt für Steuern abgelehnt worden.
Aus gegebener Veranlassung weist die OFD in diesem Zusammenhang zum Begriff des wirtschaftlichen Arbeitgebers, der selbst das Unternehmen im internationalen See- und Luftverkehr betreibt, auf Folgendes hin:
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