Die katholischen Religionsgemeinschaften im Land Niedersachsen mit Ausnahme der katholischen Kirchengemeinde St. Georg in Bad Pyrmont, die zur Erzdiözese Paderborn gehört, erheben ab dem 1. Januar 2006 ein besonderes Kirchgeld. Die evangelischen Religionsgemeinschaften im Land Niedersachsen, die ihre Kirchensteuer durch die Finanzämter erheben lassen, erheben bereits seit dem 1. Januar 2000 ein besonderes Kirchgeld (Evangelische Kirche von Westfalen erst seit dem 1. Januar 2001). Die Verwaltung des besonderen Kirchgelds wurde auf Antrag der Religionsgemeinschaften gem. §
Für die Verwaltung des besonderen Kirchgelds gilt Folgendes:
Kirchgeldpflicht
Das besondere Kirchgeld wird von allen nach §
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